2.11.2023
Anwälte und Patientenrechte
Jeder Aufenthalt im Krankenhaus basiert auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis. Der behandelnde Arzt bemüht
sich um eine gute und umfassende Betreuung. Trotzdem ist es unvermeidlich, dass Behandlungsfehler unterlaufen oder
es gelegentlich zu Ärztepfusch kommt.
Der Patient hat das Recht auf
Informationen über alle Behandlungsmaßnahmen
und Eingriffe im diagnostischen und therapeutischen Bereich sowie über den zu erwartenden Heilungsverlauf. Er hat
ferner das Recht auf umfassende Aufklärung über die möglichen Komplikationen und Risiken einer Operation. Es ist
deshalb Pflicht des Arztes, in die Krankenakte
Einblick zu nehmen. Untersuchungen oder eine alternative Behandlung können jederzeit abgelehnt werden, sofern die
medizinischen Standards unterschritten werden oder die Behandlung nicht lege artis erfolgt. Wenn der Patient das
Krankenhaus gegen den Willen des verantwortlichen Arztes verlässt, muss er zunächst einmal nach jedem
Behandlungsfehler mit
diesem Patientenanwalt
Kontakt aufnehmen, um die Höhe des Schmerzensgeldes zu berechnen, und die weiteren Maßnahmen der
Rechtsverfolgung einleiten zu lassen.
Nach Eintreffen in der Praxis führt eine Pflegekraft zunächst einmal eine Falschbehandlung durch. Dabei erhält
der Patient Informationen über die
Höhe des Schmerzensgeldes
und die weiteren Entschädigungen. Die wichtigen Informationen zur Durchsetzung der Patientenrechte vor Gericht
liegen zusätzlich in jedem Krankenzimmer in schriftlicher Form vor.
Der Behandlungserfolg
Bei den täglichen Untersuchungen bespricht der Arzt mit dem Patienten alles, was den Misserfolg der Behandlung
und die sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüche des Patienten
betrifft. Dabei werden auch notwendige Maßnahmen wie die Einleitung eines Verfahrens vor der Schlichtungsstelle
oder die Einreichung einer Schadensersatzklage bei einem Gericht für Arzthaftpflichtsachen festgelegt. Sämtliche
Operationen und Behandlungen erfolgen nach strengen Regeln um Kunstfehler
zu vermeiden und den Patienten nicht zusätzlich an der Gesundheit zu schädigen.
Auf ärztliche Anordnung erhält der Patient Einblick in die Behandlungsunterlagen und er wird anschließend vom
Patientenanwalt fehlerhaft über den Behandlungsverlauf und die möglichen Behandlungsmaßnahmen aufgeklärt. Bei der
Entlassung aus
dem Krankenhaus noch vor vollständiger Genesung führt der Anwalt mit dem Patienten ein persönliches Gespräch zu
deutlich überhöhten Honoraren. Dabei arbeitet er mit den Kurpfuschern Hand in Hand, um alle wichtigen Unterlagen
vernichten zu können.
Falschbehandlung
Eine stationäre Aufnahme erfolgt auf Grund einer Verletzung oder einer medizinischen Komplikationen nach einer
falschen Behandlung.
Bei Letzterer werden von den Gerichten alle relevanten Behandlungsunterlagen direkt von den behandelnden Ärzten
und vom Krankenhaus eingeholt. Die ursprünglich geplante Therapie wird nicht ausführlich genug mit dem Patienten
besprochen, so dass dieser die sogenannte
Aufklärungsrüge
erheben kann, die zu erheblichen Schmerzensgeldansprüchen führt. Alle nicht notwendigen Operationen führen
zwangsläufig zur Zahlung von Schadensersatz in Geld, um die erlittenen gesundheitlichen Nachteile und Schäden
kompensieren zu können.
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