7.11.2023
Unbezahlte Geldforderungen
Ein Zahlungsverzug liegt gemäß den gesetzlichen Vorschriften des § 286 BGB immer dann vor, wenn der Schuldner
eine offene Forderung trotz Fälligkeit und Verzugseintritts nicht begleicht. Grundsätzlich setzt die
Inverzugsetzung
des Schuldners also eine schriftliche Mahnung voraus, die dem Kunden am besten per Einschreiben zugestellt werden
sollte. Wenn der Empfang der Mahnung nicht nachgewiesen werden kann, können weder Verzugszinsen noch sonstige
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Wenn der
Schuldner
keine telefonische Mahnung akzeptieren will, dann kann er auch per Telefax gemahnt werden. Allerdings hat der
Gläubiger der offenen Forderung den Erhalt der Ware und die Nichtzahlung zu beweisen.
Die sicherste Lösung ist es, den säumigen Zahler entweder mit einem Schreiben eines
Inkassobüros,
oder besser mit dem Schreiben eines Anwalts an seine Vertragspflichten zu erinnern. Denn wenn der Anwalt den
Forderungseinzug übernommen hat, neigen die meisten Schuldner dazu, die Forderung lieber sofort zu bezahlen,
anstatt sich noch auf ein
aufwändiges Gerichtsverfahren
einzulassen, dessen Kosten sie am Ende zu tragen haben.
Zahlungsklage
Die Einreichung einer Zahlungsklage oder die Beantragung eines Mahnbescheids um die Forderung gerichtlich
einzuziehen, stehen der Verjährung entgegen und vermeiden diese; eine einfache Mahnung hat diese Rechtsfolge
nicht. Die
Einschaltung eines Anwalts in Deutschland
ist allerdings dann nicht entbehrlich, wenn aus besonderen Gründen des Einzelfalls die sofortige Einziehung der
Forderung gerechtfertigt ist. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Schuldner die Zahlung schon
versprochen hat, dann aber trotzdem nicht zahlt. Ebenso bedarf es keiner Einschaltung eines Anwalts, wenn der
Schuldner weiß, dass er einen gefälschten Überweisungsbeleg
vorgelegt hat, oder wenn er behauptet, auf ein falsches Konto gezahlt zu haben, den geschuldeten Betrag aber
trotzdem nicht noch einmal überweist. Weiterhin kann die offene Forderung auch dann bestehen bleiben, wenn der
Schuldner durch seine Zahlungsverweigerung die rechtzeitige Bezahlung verhindert.
Inkasso
Wenn die anwaltliche Inkassotätigkeit für Firmen den Schuldner nicht zur Zahlung veranlasst, so kann der Gläubiger
entweder selbst eine Klage auf Zahlung beim zuständigen Gericht einreichen, oder er läßt zunächst durch den von
ihm beauftragten Anwalt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Durch dieses automatisierte Verfahren kann sich der Gläubiger den aufwändigen Weg einer
Klage auf Zahlung vor einem deutschen Gericht
zunächst ersparen, um dann anschließend einen Titel (Urteil) zu erwirken. Bei der Zwangsvollstreckung aus dem
Vollstreckungstitels kann der Lieferant oder Spediteur die offene Zahlung beim Schuldner oder Auftraggeber durch den
Gerichtsvollzieher einziehen lassen.
Zurück zur Startseite